Rechtsprechung
BVerwG, 11.12.1957 - V C 425.56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- MDR 1958, 271
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.09.1957 - V C 628.56
Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Festhaltung von …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1957 - V C 425.56
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts werden aber die sogenannten Dänemark-Internierten nicht erst durch das Änderungsgesetz von der Entschädigung ausgeschlossen, sondern waren es bereits nach den vorher geltenden Vorschriften (vgl. dasUrteil vom 28. September 1957 - BVerwG V C 628.56 -).Diese Vorschrift ist rechtsgültig und auf die Dänemark-Internierten anzuwenden (vgl. BVerwG V C 628.56).
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1957 - V C 425.56
In einem solchen Falle ist nicht nur der Vornahmeantrag, sondern auch der Aufhebungsantrag nach dem jetzt geltenden Recht zu beurteilen (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]). - BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1957 - V C 425.56
Daß dem Zweiten Änderungsgesetz in weitem Umfange nur rechtsklärende Bedeutung zuzumessen ist, hat das erkennende Gericht mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] , Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - ferner die obengenannte Entscheidung). - BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56
Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1957 - V C 425.56
Daß dem Zweiten Änderungsgesetz in weitem Umfange nur rechtsklärende Bedeutung zuzumessen ist, hat das erkennende Gericht mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] , Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - ferner die obengenannte Entscheidung).
- BVerwG, 07.12.1959 - V CB 274.58
Rechtsmittel
Zwar enthält § 3 Abs. 2 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 904) insoweit ein Widerrufsverbot, als es sich um Bewilligungen handelt, die entgegen der in diesem Gesetz enthaltenen Rechtsänderung oder Rechtsklärung ergangen sind (vgl. das Urteil des erkennenden Gerichts vom 11. Dezember 1957 - BVerwG V C 425.56 - [MDR 1958 S. 271]). - BVerwG, 03.09.1958 - V C 268.58
Rechtsmittel
Die Klägerin kann sich ferner nicht darauf berufen, daß sie in der ihr erteilten Rechtsmittelbelehrung auf die Rechtslage hinsichtlich der Vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht hingewiesen worden sei; denn eines solchen Hinweises bedarf es nicht (vgl.Beschluß vom 11. Oktober 1957 - BVerwG IV C 301.56 - in ZLA 1958 S. 88; MDR 1958 S. 271 - nur Leitsatz -). - BVerwG, 23.04.1958 - V B 258.57
Rechtsmittel
Dieses Verbot betrifft Fälle, in denen Leistungen auf Grund von Vorschriften des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes gewährt worden sind, die im Widerspruch zu der im Zweiten Änderungsgesetz enthaltenen Rechtsänderung oder Rechtsklärung stehen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. Dezember 1957 - BVerwG V C 425.56 - [MDR 1958 S. 271]).