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   BVerwG, 11.12.1957 - V C 425.56   

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BVerwG, 11.12.1957 - V C 425.56 (https://dejure.org/1957,1103)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1957 - V C 425.56 (https://dejure.org/1957,1103)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1957 - V C 425.56 (https://dejure.org/1957,1103)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 271
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.09.1957 - V C 628.56

    Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Festhaltung von

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1957 - V C 425.56
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts werden aber die sogenannten Dänemark-Internierten nicht erst durch das Änderungsgesetz von der Entschädigung ausgeschlossen, sondern waren es bereits nach den vorher geltenden Vorschriften (vgl. dasUrteil vom 28. September 1957 - BVerwG V C 628.56 -).

    Diese Vorschrift ist rechtsgültig und auf die Dänemark-Internierten anzuwenden (vgl. BVerwG V C 628.56).

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1957 - V C 425.56
    In einem solchen Falle ist nicht nur der Vornahmeantrag, sondern auch der Aufhebungsantrag nach dem jetzt geltenden Recht zu beurteilen (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]).
  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1957 - V C 425.56
    Daß dem Zweiten Änderungsgesetz in weitem Umfange nur rechtsklärende Bedeutung zuzumessen ist, hat das erkennende Gericht mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] , Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - ferner die obengenannte Entscheidung).
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56

    Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1957 - V C 425.56
    Daß dem Zweiten Änderungsgesetz in weitem Umfange nur rechtsklärende Bedeutung zuzumessen ist, hat das erkennende Gericht mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] , Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - ferner die obengenannte Entscheidung).
  • BVerwG, 07.12.1959 - V CB 274.58

    Rechtsmittel

    Zwar enthält § 3 Abs. 2 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 904) insoweit ein Widerrufsverbot, als es sich um Bewilligungen handelt, die entgegen der in diesem Gesetz enthaltenen Rechtsänderung oder Rechtsklärung ergangen sind (vgl. das Urteil des erkennenden Gerichts vom 11. Dezember 1957 - BVerwG V C 425.56 - [MDR 1958 S. 271]).
  • BVerwG, 03.09.1958 - V C 268.58

    Rechtsmittel

    Die Klägerin kann sich ferner nicht darauf berufen, daß sie in der ihr erteilten Rechtsmittelbelehrung auf die Rechtslage hinsichtlich der Vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht hingewiesen worden sei; denn eines solchen Hinweises bedarf es nicht (vgl.Beschluß vom 11. Oktober 1957 - BVerwG IV C 301.56 - in ZLA 1958 S. 88; MDR 1958 S. 271 - nur Leitsatz -).
  • BVerwG, 23.04.1958 - V B 258.57

    Rechtsmittel

    Dieses Verbot betrifft Fälle, in denen Leistungen auf Grund von Vorschriften des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes gewährt worden sind, die im Widerspruch zu der im Zweiten Änderungsgesetz enthaltenen Rechtsänderung oder Rechtsklärung stehen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. Dezember 1957 - BVerwG V C 425.56 - [MDR 1958 S. 271]).
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